Unsere häufig gestellten Fragen.
Pflege ist Vertrauenssache – und Vertrauen beginnt mit Antworten.
Sie haben Fragen zur ambulanten Pflege, zur Kostenübernahme oder zum Ablauf der Betreuung durch PflegeEngel? Kein Problem – wir möchten, dass Sie sich von Anfang an gut informiert und sicher fühlen. In unserem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns häufig von neuen und bestehenden Kund:innen gestellt werden. Sollten Sie darüber hinaus noch etwas wissen wollen, sind wir selbstverständlich persönlich für Sie da – telefonisch, per E-Mail oder vor Ort bei einem Beratungsgespräch.
Wir bieten ein umfassendes Angebot: Grundpflege, Behandlungspflege, Palliativpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung, Verhinderungspflege, Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI, Senioren-Wohngemeinschaften sowie Schul- und Kitabegleitung. Wir beraten Sie gern individuell.
In der Regel können wir innerhalb weniger Tage starten – je nach Kapazität und Dringlichkeit auch schneller. Bei Notfällen versuchen wir eine schnelle Übergangslösung zu finden. Kontaktieren Sie uns frühzeitig!
Je nach Pflegegrad übernehmen Pflegekasse, Krankenkasse oder Sozialhilfeträger einen Teil oder die gesamten Kosten. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und klären transparent, welche Leistungen übernommen werden und was ggf. privat zu zahlen ist.
Kein Problem – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung bei der Pflegekasse und helfen bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin durch den MD (Medizinischer Dienst). Auch ohne Pflegegrad sind manche Leistungen möglich.
Wir legen großen Wert auf Kontinuität. Unsere Touren sind so organisiert, dass möglichst feste Pflegekräfte Sie regelmäßig betreuen. So entsteht Vertrauen – für Sie und für uns.
Unsere Pflegekräfte sind täglich im Einsatz – auch an Wochenenden und Feiertagen. Die genauen Einsatzzeiten richten sich nach Ihrem Bedarf und unserer Tourenplanung. Wir sprechen diese individuell mit Ihnen ab.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn eine private Pflegeperson (z. B. Angehörige) vorübergehend ausfällt – zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit. Wir springen in dieser Zeit ein – zuverlässig und flexibel. Voraussetzung, dass die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, ist mindestens Pflegegrad 2.
Ja. Für Kund:innen mit Pflegegrad führen wir regelmäßig Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI durch – persönlich und mit Blick auf Ihre individuelle Pflegesituation. Auch allgemeine Pflegeberatung ist möglich.
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir unterstützen Sie diskret und unkompliziert beim Übergang – auch bei der Kommunikation mit der Pflegekasse. Ein Anruf genügt – wir kümmern uns um den Rest.
In der ambulanten Pflege basiert die Abrechnung vieler Leistungen auf sogenannten Leistungskomplexen. Jeder dieser Komplexe – z. B. „LK 6 Kämmen und Rasieren" – ist mit einer bestimmten Anzahl an Punkten versehen. Diese Punkte werden mit einem Punktwert multipliziert, den wir mit der Pflegekasse vereinbart haben. Daraus ergibt sich der Preis pro Leistung.
Beispiel: Der Leistungskomplex „LK 6 Kämmen und Rasieren" hat 74 Punkte. Wenn der Punktwert z. B. 0,078 € beträgt, ergibt das einen Preis von 5,77 €.
In der ambulanten Pflege werden viele Leistungen nicht einzeln, sondern als sogenannte Leistungskomplexe (LK) abgerechnet. Diese bündeln bestimmte pflegerische Tätigkeiten in klar definierten Paketen, die von den Pflegekassen mit festen Punktzahlen versehen sind. In unserem Downloadbereich können Sie den Leistungskomplexkatalog downloaden.
Praktisches Beispiel: Herr Müller am Morgen
Herr Müller lebt zu Hause, hat einen Pflegegrad und erhält täglich Unterstützung von unserem Pflegedienst. Morgens benötigt er Hilfe bei der Körperpflege:
- Er wird geduscht,
- bekommt Hilfe beim Ankleiden,
- und wird rasiert.
Diese Tätigkeiten werden gemeinsam im Leistungskomplex 4 (Große Körperpflege) und Leistungskomplex 6 (Kämmen und Rasieren) zusammengefasst.